Medizinrecht

Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht

Arzthaftungsrecht

Unsere Kanzlei in der Dreiflüssestadt Passau hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Arzthaftungsrecht, beide Rechtsanwälte der Kanzlei beschäftigen sich mit ärztlichen Kunstfehlern, wie ärztliche Behandlungsfehler auch genannt werden. Dabei sind für uns eine persönliche Betreuung des Mandanten, eine genaue Aufnahme des dem Fehler zu Grunde liegenden Sachverhalts sowie eine umfangreiche Berechnung aller entstandenen Schäden selbstverständlich. Außerdem sind wir auf Stürze und Dekubitusfälle spezialisiert. Kompetent prüfen wir daher Fälle, die sich in einem Pflegeheim oder Krankenhaus ereignet haben.

Dabei vertreten wir im Arzthaftungsrecht ausschließlich die Patientenseite. In Verfahren zur Geltendmachung eines Behandlungsfehlers nehmen wir daher nur Mandate geschädigter Patienten, nicht aber von Ärzten an.

 

Sonstiges Medizinrecht

Als Fachanwälte für Medizinrecht sind wir aber auch in anderen medizinrechtlichen Tätigkeitsfeldern tätig.

Hier spielt insbesondere das Vertragsarztrecht, d.h. die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise mit Blick auf die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung oder die Praxisnachfolge sowie die Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften, eine wichtige Rolle. Ein wichtiger Bereich ist die Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit ärztlichen Kooperationsformen, wie z. B. die Aufnahme eines Arztes in eine Gemeinschaftspraxis, das Ausscheiden eines Arztes aus einer Praxisgemeinschaft, der Verkauf einer Einzelpraxis oder auch die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums. Auch Berufsrecht von Ärzten, Zahnärzten und anderer Heilberufe (z. B. Heilpraktiker, Hebammen) gehört zu unseren Tätigkeitsfeldern. Insbesondere im Bereich des Vertragsarzt- bzw. ärztlichen Berufsrechts werden wir hierbei auch auf Behandlerseite tätig und begleiten auch im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Daneben ist zum anderen das Apotheken- und Arzneimittelrecht zu nennen. Dabei geht es z. B. um Fragen rund um den Verkauf oder die Übergabe einer Apotheke oder die unerwünschte Nebenwirkungen eines Medikaments sowie Fragen der Generika bzw. die Verschreibung nicht zugelassener Medikamente (sog. Off-Label-Use) bei schwerstkranken Patienten.

Weiter sind wir im Heim- und Pflegerecht tätig. Heime begleiten wir hier bei Pflegesatzverhandlungen mit öffentlichen Sozialhilfeträgern.

Rechtsanwalt Dr. Marcel Vachek ist hier als langjähriger Fachanwalt für Medizin- und Steuerrecht ein kompetenter Ansprechpartner.

Erwerb des Fachanwaltstitels für Medizinrecht – RA Dr. Marcel Vachek, 2006
(als erster Rechtsanwalt in Niederbayern)

 

Erwerb des Fachanwaltstitels für Medizinrecht – RA Johannes M. Fiedler, 2012